Rechtsprechung
OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betreuung: Anforderungen an die Entscheidung über die dauerhafte Unterbringung eines zur freien Willensbildung nicht fähigen Alkoholkranken ohne Heilungsaussicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Alkoholabhängigen
- rabüro.de
Zu den Anforderungen an die Entscheidung über die dauerhafte Unterbringung eines zur freien Willensbildung nicht fähigen Alkoholkranken ohne Heilungsaussicht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung wegen Eigengefährdung, Alkoholismus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Alkoholabhängigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterbringung einer schwerstalkoholkranken Person im Altersheim für Demenzkranke?
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 16.09.2009 - 4 T 128/09
- OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1272
- BeckRS 2010, 18775
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - auch ein Wegsperren des Betroffenen zu seinem Wohl zulässig sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 20 [zitiert nach juris]).Weiter dürfte entscheidend sein, ob die Betreuerin mit dem erforderlichen Nachdruck den Wunsch des Betroffenen beachtet hat, in seine Heimat zurückzukehren (vgl. dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 834 Rn. 23 [zitiert nach juris]).
Nach Aktenlage liegt es nicht fern, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegeben sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 13 [zitiert nach juris]).
- BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04
Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Das Amtsgericht hat den Beschluss über die Anordnung der Betreuung auch nicht verkündet, so dass eine Wirksamkeit gemäß §§ 310, 160 Nr. 7 ZPO nicht in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2006, 858, Rn. 13 [zitiert nach juris]).Der Senat übersieht nicht, dass bei verkündeten Entscheidungen die Unterschrift nur innerhalb von fünf Monaten nach Verkündung nachgeholt werden kann (BGH, FamRZ 2006, 858, Rn. 14 [zitiert nach juris]).
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Die fehlende Unterschrift unter dem "Beschluss" vom 14.5.2009 führt zur Unwirksamkeit der Betreuerbestellung, auch wenn § 315 ZPO nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1299 für den nicht unterschriebenen Gesamtvollstreckungseröffnungsbeschluss).Allerdings kann die Betreuungsrichterin die Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft nachholen (BGH, Versicherungsrecht 1998, 1299 für den Gesamtvollstreckungseröffnungsbeschluss).
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der therapeutische Nutzen in einem angemessen Verhältnis zum Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen steht (BGH, NJW 2006, 1277 Rn. 7). - OLG Köln, 17.07.2006 - 16 Wx 142/06
Umschreibung des Einrichtungstyps in Unterbringungsentscheidung
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Hier bestehen erhebliche Zweifel, ob der Aufenthalt des alkoholkranken Betroffenen, der nicht an einer Demenz leidet, in einem Altersheim eine geeignete Unterbringung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB darstellt (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 17.7.2006, Az.: 16 Wx 142/06, Rn. 5 [zitiert nach juris]). - OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07
Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen …
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Diese Konstellation ist vergleichbar mit den in § 1904 BGB aufgeführten Fällen, bei denen § 69 d Abs. 2 FGG sicherstellen soll, dass ein wirklich unabhängiges Gutachten erstattet wird (vgl. zur Analogie OLG Celle, NJW-RR 2008, 230, Rn. 21). - OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07
Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Dazu bedarf es der Vorlage eines konkreten Behandlungskonzepts (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2007, Az.: 2 W 61/07, Rn. 14 [zitiert nach juris]). - OLG Hamm, 07.03.2003 - 15 W 96/03
Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
Der Kammer ist zuzugeben, dass eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB dagegen auch ohne Aussicht auf einen Therapieerfolg in Betracht kommt (OLG Hamm BtPrax 2003, 182, 183).
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
Zwar muss die Art der Unterbringung für die betroffene Person geeignet sein ( OLG Rostock , BtPrax 2010, Seiten 134 f.; OLG Köln , OLG-Report 2007, Seiten 148 f.; LG Lübeck , Beschluss vom 28.07.2015, Az.: 7 T 374/15, u.a. in: SchlHA 2015, Seiten 327 ff. ), jedoch ist dies hier gegeben. - LG Freiburg, 29.03.2011 - 7 O 1/11
Therapieunterbringung: Antrag auf Unterbringung ohne Benennung und Existenz einer …
Hierbei hat das Gericht die tatsächlich zur Verfügung stehenden Einrichtungen anhand ihrer Geeignetheit für die Person des konkreten Betroffenen zu überprüfen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2009 - 6 W 33/09 - zitiert nach Juris, Rn. 18; OLG Köln…, Beschluss vom 17.07.2006 - 16 Wx 142/06 - zitiert nach Juris, Rn. 5 f.). - LG Lübeck, 01.04.2016 - 7 T 132/16
Einstweilige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein
Allerdings muss das Gericht feststellen, dass die Art der Unterbringung für die betroffene Person geeignet ist (vgl. OLG Köln, BeckRS 2006, 15068; OLG Rostock BeckRS 2010, 18775 jeweils zu Unterbringungsgenehmigungen nach § 1906 BGB, bei denen die Art der Einrichtung nicht festgelegt und die jeweilige Unterbringung der betroffenen alkoholkranken Person in einer Einrichtung mit vornehmlich demenzkranken Bewohnern durchgeführt wurde).
- LG Lübeck, 28.07.2015 - 7 T 374/15
Vorläufige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein: …
Allerdings muss das Gericht feststellen, dass die Art der Unterbringung für die betroffene Person geeignet ist (vgl. OLG Köln, BeckRS 2006, 15068; OLG Rostock BeckRS 2010, 18775 jeweils zu Unterbringungsgenehmigungen nach § 1906 BGB, bei denen die Art der Einrichtung nicht festgelegt und die jeweilige Unterbringung der betroffenen alkoholkranken Person in einer Einrichtung mit vornehmlich demenzkranken Bewohnern durchgeführt wurde). - OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 20 W 60/09
Frage eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei lediglicher Nennung …
Soweit sich die Antragstellerin auf ihr Vorbringen im Verfahren 6 W 33/09 vor dem B. Oberlandesgericht stützt, erschöpft sich ihr Vortrag darin, die Antragsgegnerin habe den glaubhaft gemachten Vorwurf der Versendung unberechtigter Rechnungen im dortigen Verfahren nicht bestritten. - AG Oldenburg/Holstein, 02.07.2015 - 20 XIV 145/15
Zur Rechtswidrigkeit eines Antrages auf Zwangseinweisung in rein privatrechtlich …
Ebenso hat auch das Oberlandesgericht Rostock eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, da diese nicht hinreichend die Verfügbarkeit tauglicher Einrichtungen für Alkoholkranke geprüft hatte (OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2009, Az. 6 W 33/09, zitiert nach Juris).