Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16891
OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09 (https://dejure.org/2009,16891)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2009 - 6 W 33/09 (https://dejure.org/2009,16891)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 6 W 33/09 (https://dejure.org/2009,16891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuung: Anforderungen an die Entscheidung über die dauerhafte Unterbringung eines zur freien Willensbildung nicht fähigen Alkoholkranken ohne Heilungsaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Alkoholabhängigen

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Entscheidung über die dauerhafte Unterbringung eines zur freien Willensbildung nicht fähigen Alkoholkranken ohne Heilungsaussicht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung wegen Eigengefährdung, Alkoholismus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 70 f Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Alkoholabhängigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung einer schwerstalkoholkranken Person im Altersheim für Demenzkranke?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1272
  • BeckRS 2010, 18775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - auch ein Wegsperren des Betroffenen zu seinem Wohl zulässig sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 20 [zitiert nach juris]).

    Weiter dürfte entscheidend sein, ob die Betreuerin mit dem erforderlichen Nachdruck den Wunsch des Betroffenen beachtet hat, in seine Heimat zurückzukehren (vgl. dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 834 Rn. 23 [zitiert nach juris]).

    Nach Aktenlage liegt es nicht fern, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegeben sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 13 [zitiert nach juris]).

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Das Amtsgericht hat den Beschluss über die Anordnung der Betreuung auch nicht verkündet, so dass eine Wirksamkeit gemäß §§ 310, 160 Nr. 7 ZPO nicht in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2006, 858, Rn. 13 [zitiert nach juris]).

    Der Senat übersieht nicht, dass bei verkündeten Entscheidungen die Unterschrift nur innerhalb von fünf Monaten nach Verkündung nachgeholt werden kann (BGH, FamRZ 2006, 858, Rn. 14 [zitiert nach juris]).

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Die fehlende Unterschrift unter dem "Beschluss" vom 14.5.2009 führt zur Unwirksamkeit der Betreuerbestellung, auch wenn § 315 ZPO nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1299 für den nicht unterschriebenen Gesamtvollstreckungseröffnungsbeschluss).

    Allerdings kann die Betreuungsrichterin die Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft nachholen (BGH, Versicherungsrecht 1998, 1299 für den Gesamtvollstreckungseröffnungsbeschluss).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass der therapeutische Nutzen in einem angemessen Verhältnis zum Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen steht (BGH, NJW 2006, 1277 Rn. 7).
  • OLG Köln, 17.07.2006 - 16 Wx 142/06

    Umschreibung des Einrichtungstyps in Unterbringungsentscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Hier bestehen erhebliche Zweifel, ob der Aufenthalt des alkoholkranken Betroffenen, der nicht an einer Demenz leidet, in einem Altersheim eine geeignete Unterbringung im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB darstellt (vgl. dazu auch OLG Köln, Beschluss vom 17.7.2006, Az.: 16 Wx 142/06, Rn. 5 [zitiert nach juris]).
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Diese Konstellation ist vergleichbar mit den in § 1904 BGB aufgeführten Fällen, bei denen § 69 d Abs. 2 FGG sicherstellen soll, dass ein wirklich unabhängiges Gutachten erstattet wird (vgl. zur Analogie OLG Celle, NJW-RR 2008, 230, Rn. 21).
  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Dazu bedarf es der Vorlage eines konkreten Behandlungskonzepts (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2007, Az.: 2 W 61/07, Rn. 14 [zitiert nach juris]).
  • OLG Hamm, 07.03.2003 - 15 W 96/03
    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
    Der Kammer ist zuzugeben, dass eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB dagegen auch ohne Aussicht auf einen Therapieerfolg in Betracht kommt (OLG Hamm BtPrax 2003, 182, 183).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Zwar muss die Art der Unterbringung für die betroffene Person geeignet sein ( OLG Rostock , BtPrax 2010, Seiten 134 f.; OLG Köln , OLG-Report 2007, Seiten 148 f.; LG Lübeck , Beschluss vom 28.07.2015, Az.: 7 T 374/15, u.a. in: SchlHA 2015, Seiten 327 ff. ), jedoch ist dies hier gegeben.
  • LG Freiburg, 29.03.2011 - 7 O 1/11

    Therapieunterbringung: Antrag auf Unterbringung ohne Benennung und Existenz einer

    Hierbei hat das Gericht die tatsächlich zur Verfügung stehenden Einrichtungen anhand ihrer Geeignetheit für die Person des konkreten Betroffenen zu überprüfen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2009 - 6 W 33/09 - zitiert nach Juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2006 - 16 Wx 142/06 - zitiert nach Juris, Rn. 5 f.).
  • LG Lübeck, 01.04.2016 - 7 T 132/16

    Einstweilige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein

    Allerdings muss das Gericht feststellen, dass die Art der Unterbringung für die betroffene Person geeignet ist (vgl. OLG Köln, BeckRS 2006, 15068; OLG Rostock BeckRS 2010, 18775 jeweils zu Unterbringungsgenehmigungen nach § 1906 BGB, bei denen die Art der Einrichtung nicht festgelegt und die jeweilige Unterbringung der betroffenen alkoholkranken Person in einer Einrichtung mit vornehmlich demenzkranken Bewohnern durchgeführt wurde).
  • LG Lübeck, 28.07.2015 - 7 T 374/15

    Vorläufige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein:

    Allerdings muss das Gericht feststellen, dass die Art der Unterbringung für die betroffene Person geeignet ist (vgl. OLG Köln, BeckRS 2006, 15068; OLG Rostock BeckRS 2010, 18775 jeweils zu Unterbringungsgenehmigungen nach § 1906 BGB, bei denen die Art der Einrichtung nicht festgelegt und die jeweilige Unterbringung der betroffenen alkoholkranken Person in einer Einrichtung mit vornehmlich demenzkranken Bewohnern durchgeführt wurde).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 20 W 60/09

    Frage eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei lediglicher Nennung

    Soweit sich die Antragstellerin auf ihr Vorbringen im Verfahren 6 W 33/09 vor dem B. Oberlandesgericht stützt, erschöpft sich ihr Vortrag darin, die Antragsgegnerin habe den glaubhaft gemachten Vorwurf der Versendung unberechtigter Rechnungen im dortigen Verfahren nicht bestritten.
  • AG Oldenburg/Holstein, 02.07.2015 - 20 XIV 145/15

    Zur Rechtswidrigkeit eines Antrages auf Zwangseinweisung in rein privatrechtlich

    Ebenso hat auch das Oberlandesgericht Rostock eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, da diese nicht hinreichend die Verfügbarkeit tauglicher Einrichtungen für Alkoholkranke geprüft hatte (OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2009, Az. 6 W 33/09, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht